Flexibel mieten - Für Ihr Gewerbe!
Unsere Geschäftskunden können ab sofort Nutzfahrzeuge und Spezialfahrzeuge bei uns für jeden Bedarf und für jeden Zeitraum mieten.
Ihr Nutzfahrzeug fällt durch einen Unfallschaden länger aus? Die Auftragslage verlangt kurzfristig und nur vorrübergehend nach mehr Fahrzeugen? Ein Mitarbeiter in der Probezeit braucht einen Dienstwagen für befristete Zeit?
Bei uns sind Sie genau richtig. Wir halten Sie mobil. Wir machen (fast) alles möglich.
Mit dem Ford Mobility Concept bieten wir Ihnen:
- günstige, flexible Konditionen
- schnelle Verfügbarkeit
- große Modellauswahl
Die Mietdauer kann von einem Tag bis zu 3 Jahren dauern - genau so lange, wie Sie das Fahrzeug brauchen.
Wir bieten Werkstattersatzfahrzeuge, Kurzzeitmieten oder Langzeitmieten.
Welche Modelle stehen zur Auswahl?
Transit mit Zurrschienen o. Werkzeugeinbauten o. Frischdienstausbau o. Außenreff
Transit mit Koffer- und Kühlaufbauten
Transit als Dreiseitenkipper
Personentransporter
Behindertengerechte Lösungen
Bei Langzeitmieten: auch individuelle Umrüstung nach eigenen Wünschen möglich!
Warum mieten und nicht kaufen?
- Kurzfristige Verfügbarkeit
- Keine Kapitalbindung = finanzieller Freiraum
- alle Fixkosten in der Mobility Flatrate abgedeckt = Sie sparen Versicherungskosten, Steuern, Inspektionskosten, UVV, Reifenwechsel, etc.
Sie müssen nur noch einsteigen und fahren.
Eine Übersicht über alle verfügbaren Modelle in ganz Deutschland finden Sie unter: Fahrzeuge | Fleet Mobility Concepts (fmc-concepts.de)
Der direkte Kontakt zu uns? Hier kümmert sich der Chef:
Max Wiemer
m.wiemer@ford-wiemer.de
Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Die abgebildeten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspaketes. Nähere Informationen und Details zur Verfügbarkeit erhalten Sie bei uns.
*Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen:
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
*Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG:
Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden oder unter www.dat.de erhältlich.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren.